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4. Pflanzenschutzmittel/ Pestizide

Pestizide sind Xenobiotika, also Stoffe, die eingesetzt werden, um Lebewesen abzutöten, inklusive Insekten (Insektizide), kleiner Nagetiere (Rodentizide), Pilze (Fungizide) und auch bestimmter Pflanzen (Herbizide). Dies sind die weltweit weit verbreitetsten Chemikalien und gleichzeitig auch die gefährlichsten. (3) In der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) waren im März 2020 insgesamt 1684 zugelassene Mittel verzeichnet. (134)

Hierunter ist Glyphosat wohl der bekannteste und zugleich stärkst umstrittenste Vertreter (siehe Kapitel 4.1.1). Der Einsatz des Breitbandherbizid wird aufgrund seiner toxischen Wirkung auf Wasser- und Bodenorganismen seit 2018 nun mehr und mehr eingeschränkt. Ob Glyphosat auch für den Menschen toxisch oder krebserregend wirkt, ist stark umstritten – zumindest aber sind klare Belege für die Toxizität von Hilfsstoffen gängiger Glyphosatspritzmittel bekannt. Andere – aufgrund ihrer toxischen Wirkungen in der EU längst verbotene – Pestizide werden dennoch immer wieder als Rückstand in Lebensmitteln, Tees und Nahrungsergänzungen nachgewiesen. Dies ist zum Einen darauf zurückzuführen, dass viele Pestizide besonders lange in den Böden überdauern (s. u.) oder noch andere Eintragsquellen aufweisen. Antrachinon beispielsweise, welches aufgrund seiner möglicherweise krebserregenden Wirkung seit 2009 in der EU als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen ist, entsteht auch bei Verbrennungsprozessen. Gerade bei getrockneten Produkten wie Tees kann es daher zu positiven Rückstandsmessungen kommen (siehe Kapitel 4.1.2). Ähnliches gilt auch für Nikotin; hier konnten in Untersuchungen gleich mehrere mögliche Eintragswege identifiziert werden (Kapitel 4.1.3).

Dass Pestizide nicht nur für Insekten und „Unkräuter“, sondern auch für den Menschen hochgiftig sein können, steht außer Frage und dennoch werden sie in der konventionellen Landwirtschaft flächendeckend verwendet und finden sich als Rückstände in vielen Nahrungsmitteln und auch Nahrungsergänzungen. Eine übermäßige Aufnahme solcher Rückstände kann möglicherweise schwere gesundheitliche Konsequenzen haben. Pflanzenschutzmittel verursachen teils massiven oxidativen Stress und führen zu Störungen des Nerven- und Hormonsystems.

Pestizide und gesundheitliche Schäden

Unter den vielen verschiedenen Pestizidtypen werden Insektizide und Herbizide am häufigsten benutzt, wobei Insektizide mit Abstand giftiger sind als andere Pestizide. (94) Insektizide werden aufgrund ihrer Wirkmechanismen in verschiedene Klassen unterteilt, z. B. Organophosphate, Carbamate, Organochloride, Pyrethroide und Neonikotinoide.

Organophosphate nehmen Einfluss auf den (auch im menschlichen Organismus vorhandenen) Neurotransmitter Acetylcholin – wirken also neurotoxisch. Darüber hinaus führen sie – ebenso wie Carbamate und Organochloride (z. B. DTT, Dieldrin, Endosulfan) – zu oxidativem Stress, indem sie die Funktion unserer Zellkraftwerke, der Mitochondrien, stören.

In neueren Studien konnte gezeigt werden, dass oxidativer Stress sogar eine der Hauptwirkungsweisen von Pestiziden ist. Mittlerweile ist erwiesen, dass Pestizide zur vermehrten Bildung reaktiver Sauerstoffspezies und oxidativer Zerstörung der DNA führen. (135,136) Auch der extrem hohe Verbrauch wichtiger körpereigener, antioxidativer Substanzen wie Glutathion gehört zu den Auswirkungen von Pestiziden. Vermittelt durch oxidativen Stress kommt es zum Absterben von Zellen, insbesondere von Nerven- und Immunzellen, weshalb viele Pestizide störend auf das Nervensystem oder den Hormonstatus wirken. (3,135,136)

Dadurch können sie auch beim Menschen zu verschiedenen akuten und chronischen gesundheitlichen Problemen führen. In akuter Form können Hautirritationen und Asthmaanfälle auftreten, chronisch führen Pestizide zu Schädigungen des Nervensystems, Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen und Atemwegsproblemen bis hin zu Krebs. (3,94) Akute toxische Effekte gehen tendenziell eher auf Organophosphate und Carbamate zurück, chronische eher auf Organochloride.

Verbotene Umweltgifte jahrzehntelang in der Nahrungskette

Von den Organochloriden nimmt man an, dass sie in Nahrungsmitteln und auch in Nahrungsergänzungen länger überdauern als andere Insektizide. (94) Sie gehören zu einer Gruppe von bekannten persistenten Umweltkontaminanten, wie auch DDT, Endrin, Hexachlorbenzol (HCB) und Quecksilberverbindungen.

Organochloride sind seit den 1970er Jahren in der EU stark eingeschränkt oder verboten. Die vor Jahrzehnten im Pflanzenschutz zugelassenen Verbindungen zeichnen sich dadurch aus, dass Rückstände auch Jahrzehnte nach dem Ende der zulässigen Anwendung noch gemessen werden können. Auch wenn inzwischen viele dieser Verbindungen keine im Bereich > 0,01 mg/kg messbaren Rückstände mehr hinterlassen, werden sie von Zeit zu Zeit gefunden. Da diese Verbindungen sehr unpolar sind, kommen sie auch heute noch häufiger in fettreichen Produkten vor, in denen sie sich anreichern. Auch in Erzeugnissen, die aus Fischen und anderen Meeresbewohnern gewonnen werden, sind Organochloride und andere langlebige Verbindungen nachzuweisen, da sie weit verbreitet in unseren Weltmeeren überdauern. (3,94)

Grenzwerte für Pestizide

Sowohl für die Wirkstoff-Genehmigung als auch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln ist die Europäische Kommission zuständig. Da Nahrungsergänzungsmittel in der EU unter die Regulierung von Lebensmitteln fallen, gilt auch hier die Regulation (EC) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel. (137) Die Rückstandshöchstgrenzen sind in der entsprechenden Regulation (EC) Nr. 396/2005 festgelegt. (138) Die Bestimmung der Höchstgehalte erfolgt in einem unabhängigen Verfahren von Experten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Da es sich hierbei um EU-Verordnungen handelt, gelten automatisch in allen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Höchstgehalte.

In der Online-Datenbank der EFSA sind für jedes Pestizid die erlaubten Rückstandshöchstgrenzen in Lebensmitteln (MRL = maximum residue level) einsehbar. Für alle Produkte, denen kein direkter MRL zugewiesen wurde, gilt ein MRL-Wert von 0,01 mg/kg. (139)

Neben den von der EFSA festgelegten Rückstandshöchstgrenzen in Lebensmitteln wird häufig der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, ADI) ermittelt. Dieser stellt die täglich erlaubte maximale Menge einer Einzelsubstanz dar, bei der gerade keine chronischen Wirkungen zu erwarten sind. Basis für die Festlegung beider Grenzwerte sind tierexperimentelle Studien (u. a. an Mäusen, Ratten und Schweinen). Diese sollen Auskunft über die akute, subakute und chronische Toxizität eines Pflanzenschutzmittels geben. Daneben liefern diese Studien auch Informationen zu möglichen erbgutschädigenden (genotoxischen), krebsauslösenden (kanzerogenen) und die Fortpflanzung beeinträchtigenden (reproduktionstoxischen) Eigenschaften. Anhand der Studien wird die gerade noch zulässige Dosis ohne erkennbare schädliche Wirkung (No Observed Adverse Effect Level, NOAEL) für die empfindlichste Tierart ermittelt.

Unter Hinzuziehen von Standardverzehrmengen werden dann sowohl der MRL-Wert als auch der ADI-Wert berechnet. Dabei können die Ergebnisse je nach Quelle unterschiedlich ausfallen. Die Berechnungen der EFSA basieren auf einem Programm namens PRIMo3, das BMEL, BVL und BfR beziehen sich auf die Ergebnisse der Nationalen Verzehrstudie. (140,141)

Weitere Grenzwerte werden unter anderem von folgenden Organisationen herausgegeben: Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), United States Environmental Protection Agency (US-EPA), Pest Management Regulatory Agency and Health Canada (PRMA), Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA).

Die Berechnung des ADI-Wertes beinhaltet einen Sicherheitsfaktor. Dieser wird jedoch nach Ansicht von Wissenschaftlern und der US-Umweltschutzbehörde EPA als nicht ausreichend betrachtet, da die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den menschlichen Organismus fragwürdig ist, häufig Unzulänglichkeiten in der Datenlage vorliegen sowie die unterschiedliche Empfindlichkeit z. B. von Kindern nicht immer ausreichend berücksichtigt wird. (142)

Darüber hinaus gibt es kein Bewertungssystem für Gemische aus mehreren Pestiziden. Jedes Pestizid wird einzeln bewertet – kumulative Effekte finden keine Berücksichtigung. Um dies zumindest in Teilen abzudecken, hat die EFSA Gruppenanalysen vorgeschlagen. (143,144) In ihrem Bewertungskonzept werden Wirkstoffe in Gruppen zusammengefasst, die jeweils auf das gleiche Zielorgan wirken. Als Zielorgane sind bislang das Nervensystem und die Schilddrüse benannt worden, da viele Pestizide negative Wirkungen in diesen Systemen zeigen.

Die toxische Wirkung auf das Nervensystem ist hinlänglich bekannt und liegt in der Wirkweise der Pestizide selbst begründet. Für einzelne Organe wie zum Beispiel die Schilddrüse konnten ebenfalls klar definierte Effekte nachgewiesen werden: Hypothyreoidismus (Schilddrüsenunterfunktion) und Hypertrophie der C-Zellen (Zellvergrößerung), Hyperplasie (Zellvermehrung) und Neoplasie (Zellneubildung).

Pestizidrückstände in knapp der Hälfte aller Lebensmittel

Die EFSA veröffentlicht jährlich die Untersuchungsergebnisse von mehr als 75.000 Lebensmitteln und über 600 Pestiziden und zählt damit zu den weltweit größten Lebensmittelüberwachungsprogrammen. (145) Daten aus dem Jahr 2019 liefern einige sehr interessante Ergebnisse: 53 % der getesteten Lebensmittelproben waren pestizidfrei, wobei die Nachweisgrenze der meisten Pestizide zwischen 0,01 mg/kg und 0,05 mg/kg lag. Weitere 45 % der Lebensmittel enthielten Rückstände unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Eine Überschreitung der Grenzwerte kam in Produkten der EU, Island und Norwegen deutlich seltener vor als in Produkten anderer Länder (2,7 % versus 7,8 %). Allerdings beziehen sich die gesetzlichen Grenzwerte immer nur auf Einzelsubstanzen und additive Effekte mehrerer enthaltener Pestizide werden nicht berücksichtigt. Auf immerhin ein Viertel der Lebensmittel trifft dies zu! Nicht in der EU zugelassene Pestizide wurden sowohl in importierten Produkten als auch in innerhalb der EU produzierten Lebensmittel gefunden.

Basierend auf Verkaufszahlen kommt die EU insgesamt auf einen Rückgang an verwendeten Pestiziden: 12 % weniger Pestizide sollen es dementsprechend im Jahr 2019 verglichen mit den Jahren 2015 bis 2017 sein. Zu einem anderen Ergebnis kam jedoch das unabhängige Netzwerk PAN (Pesticide Action Network). Dieses untersuchte die tatsächlichen Rückstände ausgewählter Pestizide der höchsten Risikoklasse in insgesamt 210.260 Obst- und Gemüseproben. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt keine Reduktion, sondern eine Zunahme der Verwendung riskanter Pestizide um 8,8 % im gleichen Zeitraum. (146)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhebt ebenfalls in 6-Jahres-Zyklen Auswertungen über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und schätzen aus den erhobenen Daten die akute und chronische Verbraucherexposition. Die letzte verfügbare Auswertung erfolgte über die Jahre 2009 bis 2014. (55) Auch hier wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswertungen nur auf Einzelrückstände beziehen. Für die Bewertung kumulativer Effekte – wie die EFSA es vorsieht – konnten BMEL, BVL und BfR keine abschließende Bewertung vornehmen und sahen eine Weiterentwicklung des Bewertungskonzeptes als dringend notwendig an. Für 695 von 701 der im Monitoring untersuchten Wirkstoffe wurde ein gesundheitliches Risiko für die deutsche Bevölkerung praktisch ausgeschlossen. Eine etwaige Beeinträchtigung der Gesundheit wurde für die Wirkstoffe Chlorpyrifos und Dimethoat/Omethoat als möglich erachtet. Weitere drei Wirkstoffe konnten aufgrund fehlender Daten zur Toxizität hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos nicht bewertet werden. Zwei dieser Wirkstoffe hatten keine EU-Zulassung.

Pestizidrückstände in Nahrungsergänzungen, Superfoods und Tees

Pestizidrückstände in Nahrungsergänzungsmitteln sind vor allem auf Kontaminationen des pflanzlichen Rohmaterials zurückzuführen und in sehr vielen Pflanzenstoffen nachzuweisen, unter anderem häufig in grünem Tee (insbesondere aus China und Indien), Ginseng, Soja, Ginkgo biloba, Reis, TCM- und Ayurveda-Kräutern. (94,99,147) Selbst in Gelee Royal sind sie nachweisbar, da sie sich vermutlich in den Pollen ansammeln. Zudem reichern sich polare Pestizide bei der gängigen Extraktion pflanzlicher Wirkstoffe mit polaren Lösungsmitteln wie Ethanol, Methanol, Aceton oder Wasser im Endprodukt an. (99,148) In verschiedenen Studien zu pflanzenbasierten Nahrungsergänzungen und Kräutern (siehe Tabelle) wurden Pestizide nachgewiesen. Der Anteil der positiv getesteten Produkte variiert dabei zwischen 10 und 100 %, meist sind jedoch mehr als die Hälfte der Proben kontaminiert. Die gemessenen Konzentrationen bewegen sich zwar bis auf wenige Ausnahmen innerhalb der gesetzlichen Normen, dabei werden aber additive Effekte nicht berücksichtigt: Der überwiegende Teil der positiv getesteten Nahrungsergänzungen enthält nämlich nicht nur ein, sondern gleich mehrere Pestizide. Zudem weisen einige Autoren darauf hin, dass Pestizide auch in sehr geringen Konzentrationen negative Effekte – z. B. auf das Hormonsystem – haben. (147) Darüber hinaus werden sogar nicht zugelassene Pestizide gefunden. Diese dürfen laut EU-Recht mit weniger als 10 µg/kg in Produkten enthalten sein – Studien belegen jedoch, dass diese verbotenen Substanzen in deutlich höherer Konzentration vorkommen. (148)

Besonders häufig wird auch von Kontaminationen im Zusammenhang mit Superfoods berichtet. Insgesamt 22 Produkte wie Goji-Beeren, Chia-Samen, Cranberries und Quinoa, aber auch Alternativen wie Leinsamen, wurden in einem Test auf Rückstände von Pestiziden untersucht. (89) Insgesamt konnten 29 verschiedene Pestizid-Wirkstoffe nachgewiesen werden; davon teilweise bis zu 13 verschiedene Wirkstoffe in einer Probe. Zweimal wurden gesetzliche Höchstwerte überschritten und 6 der Wirkstoffe waren in der EU nicht mehr zugelassen. Doch auch bei den heimischen Leinsamen wurde in einer Probe der gesetzliche Höchstwert eines Unkrautvernichtungsmittels überschritten. Nach Angaben des Herstellers stammten diese Leinsamen aus Russland. Alle Proben aus der EU waren aus Bio-Anbau und auf diesen waren keine Pestizide zu finden.

Einblicke in die Praxis eines führenden unabhängigen Lebensmittellabors in Deutschland zeigten, dass auch ein signifikanter Teil der Lebensmittel aus der EU und selbst der Bio-Lebensmittel durch Pestizide mehr oder weniger belastet ist. Letzteres ist auch insbesondere durch den Windeintrag zu erklären, der die dicht bewirtschafteten Felder in Europa betrifft.

In unseren eigenen Untersuchungen konnten wir noch eine weitere Eintragsquelle identifizieren: Im Tee eines Bio-Teefarmers konnten wir ein verbotenes Insektenschutzmittel nachweisen. Nachforschungen ergaben, dass dieses von den Erntehelfern verwendet wurde und von den Händen auf die Teeblätter übertragen wurde. Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigt ein Superfood-Test des Magazins Ökotest: Hier konnte in Bio-Rohkakao-Pulver das Mückenschutzmittel DEET nachgewiesen werden. Die zulässige Höchstmenge von 0,01 mg/kg wurde sogar überschritten und das Produkt daraufhin als nicht verkehrsfähig eingestuft. (149)

Neben Produkten aus pflanzlichem Rohmaterial sind Kontaminationen mit Pestiziden auch in Erzeugnissen, die aus Fischen und anderen Meerestieren wie Seehunden gewonnen werden, zu finden. Gerade die hochtoxischen Organochloride und andere langlebige Verbindungen können in Lebertran und Fischölprodukten nachgewiesen werden. (57,99)

Tabelle: Pestizidnachweise in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Kräutern, TCM-Produkten und Tees

Publikation

Welche Produkte wurden untersucht?

Worauf wurde untersucht?

Anteil kontaminierter Proben

Grenzwert- überschreitungen

Xue et al., China 2008 (150)

280 Proben von 30 verschiedenen TCM-Produkten

18 Organochloride

76 % enthielten ein Pestizid,
> 50 % zwei Pestizide

Alle Proben unterhalb der US Grenzwerte

Rao et al., Indien 2011 (151)

 

Vier lokale sortenreine Proben von Emblica officinalis, Terminalia chebula, Terminalia belerica, und Withania somnifera

Organochlorine, Organophosphate und Pyrethroide

Pestizide in allen vier Proben vorhanden

Alle Proben innerhalb der Grenzwerte

Sarkhail et al., Iran 2012 (152)

Je 10 Proben sortenreiner Kräuter von Zataria multiflora, Matricaria recutita, Borage officinalis, Mentha spicata, Cuminum cyminum

Organophosphate

Organophosphate in allen Proben nachgewiesen

Alle Proben innerhalb der EU-Norm

Páleníková et al., Spanien 2015 (147)

32 Nahrungs- ergänzungsmittel (Soja, Extrakte aus Ginkgo biloba, Panax ginseng, Guarana, Grapefruit oder/und grünem Tee sowie Knoblauchöl)

177 bzw. 333 Pestizide je nach Methode

Pestizide in sechs der 32 Proben gefunden,
fünf davon enthielten mehr als ein Pestizid

Bis auf eine Probe alle innerhalb der EU-Grenzwerte (je nach Pestizid 0,05–50 mg/kg)

Martínez-Domínguez et al., Spanien 2016 (153)

10 Isoflavon-Produkte auf Sojabasis

257 toxische Substanzen (Pestizide und Mykotoxine)

Vier von 10 Soja-basierten Produkten betroffen,
drei Produkte enthielten mehr als ein Pestizid

Eine Probe überschreitet den Grenzwert 5-fach

Martínez-Domínguez et al., Spanien 2016 (154)

10 Grüne Tees, 8 Gelee Royal Produkte

260 toxische Substanzen (Pestizide und Mykotoxine)

8 von 10 grünen Tees und 1 Gelee Royal Produkt enthielten Pestizide

zwischen 10,6 und 47,9 μg/kg; überwiegend mehrfach Kontaminationen

Innerhalb der Grenzwerte

Domingos Alves et al., Spanien 2016 (148)

14 Soja-basierte Produkte

Vier Pestizide

5 Soja-basierte Produkte enthielten verbotenes Perchlorat zwischen 60 und 1642 µg/kg

5 Produkte überschritten die EU Richtlinien (10 µg/kg für nicht zugelassene Substanzen)

Li et al., China 2017 (155)

40 TCM-Produkte

(Sanjie Zhentong Kapseln)

35 Organophosphate

Vier von 40 Proben enthielten Organophosphate

Alle Proben unterhalb US Grenzwerten

Insgesamt sind Pestizidrückstände in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen weit verbreitet. Die gemessenen Werte liegen jedoch – ähnlich wie für Schwermetalle beschrieben – überwiegend innerhalb der Grenzwerte, wobei das Vorgehen zur Festlegung der Grenzwerte von Wissenschaftlern kritisiert wird und Sicherheitsfaktoren als zu gering betrachtet werden. Pestizidrückstände finden sich auch in tierischen wie pflanzlich basierten Nahrungsergänzungen wieder, gelegentlich sogar mit deutlicher Überschreitung der Grenzwerte. Dass Produkte, die aus Tieren gewonnen werden (wie z. B. Fischöl) ebenfalls von Pestizid-Kontaminationen betroffen sind, erwähnen wir hier nur am Rande, denn unser Sortiment ist ausschließlich vegetarisch bzw. mit wenigen Ausnahmen vegan. Ob Pestizide – ähnlich wie Schwermetalle – vermehrt in Produkten aus China und Indien zu finden sind, ist fraglich, denn Studien in anderen Ländern fallen oft nicht besser aus. Der nach wie vor hohe Anteil an Verunreinigungen mit hochtoxischen Substanzen, wie Organophosphaten und Organochloriden, ist für uns alarmierend. In unseren Labortests finden wir Rohmaterialien aus allen Regionen der Welt, die mehr oder weniger mit Pestiziden belastet sind.

Bei der Auswahl unserer Farmen geben wir klar denjenigen Betrieben den Vorzug, die eine möglichst lange Historie an pestizidfreiem Anbau bzw. Bio-Anbau besitzen. Je größer der Zeitraum der Bio-Bewirtschaftung ist, desto geringer ist die Rest-Kontamination der Böden durch Pestizide und desto höher ist die Chance von lebendigen, aktiven Böden. Zudem achten wir auf die geographische Lage unserer Anbaugebiete, sodass auch Kontaminationen über Einwehungen aus konventioneller Landwirtschaft minimiert werden. Viele Kräuter, Beeren und Pilze stammen zudem aus Wildsammlungen in abgelegenen Naturlagen. Um absolut sicherzugehen und die größtmögliche Reinheit unserer Produkte zu garantieren, lassen wir regelmäßig und systematisch nach einem engmaschigen HAACP-Risikoprofil unabhängige Laborkontrollen durchführen. Für unsere Tees wenden wir dabei ein besonders rigoroses Vorgehen in der Qualitätssicherung an. Hier lassen wir schlichtweg jede Ernte eines jeden Tees in unserem Portfolio auf Pestizide in einem renommierten, unabhängigen Labor testen.

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