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11.1 Häufig verwendete Lösungs- und Extraktionsmittel

11.1.1 Methanol

Methanol wird vielfach für die Extraktion von pflanzlichen Wirkstoffen – beispielsweise aus Ginkgo, Johanniskraut oder Mariendistel – verwendet. Das Lösungsmittel hat den Vorzug, dass sich viele unpolare (fettlösliche) Stoffe effizient in ihm lösen. Es handelt sich also um Wirkstoffe, die sich mit Wasser oder Ethanol nur in sehr unzureichendem Maße extrahieren ließen. Allerdings gehört Methanol ebenso wie N-Hexan nicht zur niedrigsten Gefahrenkategorie, sondern zur Klasse 2 und sollte in seiner Anwendung begrenzt werden. Bereits 30 ml dieser Substanz können tödlich wirken. Die Anfangssymptome einer Methanolvergiftung sind kaum von einem Alkoholrausch zu unterscheiden, werden jedoch von schweren Sehstörungen bis zur Erblindung, Eintrübungen des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit und schließlich Atemstillstand gefolgt.

Methanol selbst ist weniger gefährlich für den menschlichen Organismus als seine toxischen Zwischenprodukte Formaldehyd und Ameisensäure. Diese führen im Körper zu einer Ausfällung von Eiweißen. Je nach Auslastung der Leber und der beteiligten Leberenzyme häufen sich diese Zwischenprodukte unterschiedlich stark an und schädigen Gehirn, Sehnerven, Leber und Nieren irreparabel. Zudem entwickelt sich eine lebensgefährliche Azidose im Blut.

Auch hier “macht die Dosis das Gift”, weshalb entsprechend viel über die Festlegung adäquater Rückstands-Höchstgrenzen diskutiert wird. Im menschlichen Organismus selbst werden täglich 300 bis 600 mg Methanol gebildet und durch den Verzehr pektinhaltiger Lebensmittel steigt ebenfalls der Gehalt an Methanol im Blut. Beispielsweise werden nach dem Verzehr von 1 kg Äpfeln über bakterielle Prozesse im Dickdarm 500 mg Methanol produziert. (322) In Lebensmitteln darf Methanol bis zu 10 mg/kg enthalten sein; in Spirituosen gelten teilweise höhere Grenzwerte – beispielsweise bis zu 1350 mg pro 100 ml bei Williamsbirnenbrand. (323,324) Vor diesem Hintergrund wirken die Grenzwerte für Arzneimittel tatsächlich relativ niedrig: Die tägliche maximale Aufnahmemenge für Methanol ist auf 3 mg/kg (3000 ppm) begrenzt.

Da jedoch Langzeitstudien zu einer geringfügigen Exposition beim Menschen fehlen und Klasse-2-Lösungsmittel nachgewiesenermaßen irreversible toxische Schäden beim Menschen verursachen können, sollte der Gebrauch von Methanol möglichst vermieden werden und bei Verwendung desselben in jedem Fall eine Rückstandsanalyse durchgeführt werden. Da es unseres Wissens nach (noch) kein einziges Vitamin C am Markt gibt, welches ohne Methanol verarbeitet wird, verwenden wir ein teureres Verfahren, bei dem geringere Methanol-Werte als sonst üblich eingesetzt werden. In den entsprechenden Laboranalysen kann so im Endprodukt deutlich weniger bis kein Methanol mehr nachgewiesen werden.

Für eine Übersicht und Einteilung möglicher Lösungsmittel siehe Kapitel 11.

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