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28.1.2 Zusatzstoffe in einzelnen Zutaten

Zusatzstoffe können auch über einzelne Zutaten in ein zusammengesetztes Lebensmittel gelangen und sind in bestimmten Fällen dann nicht mehr deklarationspflichtig. So müssen Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe in einem fertigen Endprodukt nicht angegeben werden, wenn sie hier keine technologische Wirkung mehr ausüben.

Grundsätzlich gelten Lebensmittelzusatzstoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels eingesetzt werden, als Zutaten des Produktes und müssen gemäß LMIV deklariert werden. Hierfür gelten die Vorgaben der LMIV, Anhang III und §9 der ZZulV (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung). Die Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassennamen und der Bezeichnung bzw. der E-Nummer angegeben werden.

Es gibt hierbei aber zwei unterschiedliche Fälle zu beachten:

  • Üben die in Zutaten enthaltenen Zusatzstoffe auch im Endprodukt weiterhin eine technologische Wirkung aus, unterliegen sie der Deklarationspflicht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein in einer Zutat enthaltener Farbstoff auch eine färbende Wirkung auf das Endprodukt ausübt.
  • Gemäß dem Migrationsgrundsatz (gem. Art. 18 Abs. 1 Buchstaben a) und b) der Zusatzstoffverordnung) gelten Lebensmittelzusatzstoffe, die nur in einer Zutat des Produktes enthalten sind und im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr ausüben, nicht als deklarierungspflichtige Zusatzstoffe des Endproduktes (Art. 20 Buchstabe b) Unterabsatz i) LMIV). Gleiches gilt ebenfalls für Verarbeitungshilfsstoffe (Art. 20 Buchstabe b) Unterabsatz ii) LMIV). (15,424,801)

Das bedeutet im Klartext:

Ein Endprodukt, welches aus mehreren Zutaten besteht, kann Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, ohne dass diese auf dem Etikett genannt werden müssen, wenn diese Zusatzstoffe nur den einzelnen Zutaten/Rohstoffen zugefügt wurden, nicht aber dem Endprodukt als Mischung. Diese Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf dem Etikett des Endproduktes nicht mehr genannt werden, wenn sie im Endprodukt keine technologische Wirkung ausüben (15,424):

  • ein Konservierungsmittel, welches in einer Zutat enthalten ist und diese konserviert, aber nicht mehr das Endprodukt (nach dem Zusammenfügen aller Zutaten), übt im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr aus und muss daher auf dem Etikett nicht als Zusatzstoff angegeben werden,
  • ein Farbstoff, der einer Zutat zugegeben wurde, im Endprodukt aber keine färbende Wirkung ausübt, demnach im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr hat, muss auf dem Etikett nicht als Zusatzstoff angegeben werden,
  • ein Füllstoff, welcher einer Zutat zur besseren Dosierung zugegeben wurde, im Endprodukt aber nicht mehr diese Funktion ausübt und somit keine technologische Wirkung mehr hat, muss auf dem Etikett nicht als Zusatzstoff angegeben werden.

Die Ausnahme bilden Zusatzstoffe, die der Allergendeklaration unterliegen.

Auch für uns als Hersteller ist das in der Praxis bei der Suche nach neuen Rohstoffen oft ein großes Problem. Fast alle Wirkstoffe, die wir bei Lieferanten anfragen, sind standardmäßig nicht in reiner Form erhältlich. Fast immer sind sie aus Kosten- und Produktionsgründen oder zur Konservierung (= technologisch notwendige Gründe) in Ölen oder Pulvern gebunden, die mit einer Reihe von Zusätzen und Trägerstoffen versetzt sind. Diese sind aus unserer Sicht bestenfalls unnötig, häufig aber in ihrer gesundheitlichen Wirkung sehr umstritten. Als Ausnahmen müssen hier tatsächlich technologisch notwendige Trägerstoffe genannt werden, die einen sonst schwer dosierbaren Wirkstoff durch Hinzufügen eines unbedenklichen Trägerstoffes erst dosierbar machen.

Ein anschauliches Beispiel ist hier das sehr beliebte Vitamin D. Viele Präparate auf dem Markt erscheinen dem Kunden laut Etikett als “rein”, da sie nur mit einem einzigen weiteren Inhaltsstoff, einem Trägeröl (häufig Olivenöl oder MCT-Öl) ausgezeichnet sind. Nur sind die Vitamin-D-Wirkstoffe und die Trägeröle leider oftmals nicht so rein, wie sie scheinen. Bei der intensiven Recherche nach geeigneten Lieferanten für Vitamin D konnten wir weltweit kein einziges Vitamin-D-Öl aus Lanolin (von Schafwolle) finden, in dem keine weiteren versteckten Hilfsstoffe und Zusätze enthalten waren. Das Vitamin D wurde immer unter Einsatz bedenklicher chemischer Lösungsmittel hergestellt und den Produkten wurden häufig auch Hilfs- oder Zusatzstoffe zugesetzt.

Unserer Erfahrung nach sind in sehr vielen Produkten auf dem Markt versteckte Hilfs- oder Zusatzstoffe enthalten, die auch auf spezielle Nachfrage hin nicht genannt werden. Da diese Stoffe auf den fertigen Produkten aber aufgrund der fehlenden technologischen Wirkung nicht ausgewiesen werden müssen, erfahren die Kunden nichts von der wahren Zusammensetzung der Produkte.

Hier kommt auch ein besonderer Umstand des Marktes für Nahrungsergänzungsmittel (NEMs) zur Geltung: Der weitaus überwiegende Teil der Anbieter von NEMs kauft die Rohstoffe nicht selbst ein, sondern lässt sich sowohl Rezeptur als auch Rohstoffe von Lohnherstellern bereitstellen. So kommt der Einkäufer mit den Herstellern der Rohmaterialien überhaupt nicht in Kontakt und kann weder eine eigene Recherche durchführen, noch Einfluss auf die Hersteller ausüben. Zudem erhält er nur die gesetzlich notwendigen Informationen und ist gar nicht in der Lage zu verstehen, was tatsächlich in den Produkten steckt. Dadurch kann auch dem Kunden gegenüber nur unzulänglich Auskunft gegeben werden, selbst wenn ein Anbieter dies gerne durchführen würde. Dies gilt im Übrigen auch für die Verwendung von sogenannten Markenrohstoffen, die häufig von NEM-Anbietern als besonders hochwertig angepriesen werden, sich aber leider nicht selten durch die Verwendung bedenklicher Hilfs- und Zusatzstoffe auszeichnen, um eine möglichst einfache und schnelle industrielle Fertigung und Abfüllung zu gewährleisten.

Für mehr Informationen zur Deklaration von Nahrungs(ergänzungs)mitteln siehe Kapitel 28.

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