28.3.2 Wirkstoff-Formen und -Qualitäten
Die Intransparenz bei den Produktangaben wird auch bei der Behandlung der angegebenen Wirkstoff-Formen fortgesetzt. Wirkstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und Superfoods existieren in unterschiedlichen Formen, mit deutlich unterschiedlicher Bioverfügbarkeit und gesundheitlichem Nutzen. Die Qualitätsunterschiede reichen dabei von gar nicht bis besonders wertvoll, was sich auch in großen Preisunterschieden ausdrückt. Ohne zuverlässige Angaben ist es aus unserer Sicht für Kunden kaum möglich, eine Beurteilung der Qualität und möglichen Auswirkungen auf den Körper vorzunehmen. Zwar legen die Behörden mittlerweile Wert auf die Benennung und Unterscheidung der im Produkt enthaltenen Wirkstoffformen, doch werden diese unseres Wissens nicht bzw. nicht zureichend überprüft und sind im Labor häufig nur aufwendig nachweisbar.
In den derzeitigen Vorschriften sind zudem Qualitätsunterschiede zwischen einem natürlichen, halbnatürlichen, synthetischem (nicht-bioaktivem) und synthetischem bioaktivem Vitamin oder Vitalstoff nicht vorgesehen. Auch die Unterscheidung zwischen höherwertigen und deutlich teureren hergestellten Qualitäten im Gegensatz zu den billigsten Herstellungsverfahren werden nur allzu schnell als Verbrauchertäuschung gewertet und teilweise rechtlich sogar eingeschränkt oder unterbunden.
In dieser Sichtweise gilt beispielsweise Vitamin C eben immer nur als Ascorbinsäure und Qualitäts- und Wirkunterschiede werden bei verschiedenen Vitamin-C-Produkten nicht berücksichtigt. Es wird auch beispielsweise nicht überprüft, ob sich z. B. das auf einem Etikett ausgelobte hochwertigste und besonders teure “Vitamin K2 MK7 all-trans” tatsächlich in einem Präparat befindet oder eine viel billigere und weniger wirksame K2-Form. Solange die K2-Dosierung allgemein nachzuweisen ist, scheint dies auszureichen. Dabei klagen hochwertige K2-Hersteller schon seit langem, dass hier wegen der großen Gewinnmargen viel Etikettenschwindel betrieben wird. Die Liste der kritischen Qualitätsunterschiede bei den Produkten, die als solche nicht anerkannt und daher auch nicht geprüft werden, lässt sich lange fortsetzen, so z. B. auch bei den B-Vitaminen (bioaktive Formen versus nicht bioaktive Formen) oder den verschiedenen Wirkstoff-Formen von Coenzym Q10 (Ubiquinon versus Ubiquinol).
Für mehr Informationen zur Deklaration von Nahrungs(ergänzungs)mitteln siehe Kapitel 28.