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14.1.3 Schmierstoffe

Immer mehr Lebensmittel werden industriell verarbeitet, was bedeutet, dass sie mit Maschinen und damit potenziell auch Schmiermitteln in Kontakt kommen können. Mögliche weitere Kontaminationsquellen für eine Lebensmittelbelastung mit Mineralölen sind:

  • die mittlerweile weit verbreitete Grundbelastung durch Verbrennungsprozesse,
  • die Behandlung des Saat- und Erntegutes mit mineralölhaltigen Mitteln (z. B. in Pestiziden),
  • Abgase der Erntemaschinen, Generatoren oder Gabelstapler,
  • Verpackungsmaterialien (siehe Kapitel 25).

Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle enthalten als Hauptkomponente Mineralöle, synthetische Öle oder Mischungen, die an sich schon ein immenses Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt darstellen; insbesondere in Bezug auf Mineralölbestandteile wie MOSH, MOAH und POSH (Kapitel 25.1.6). Nicht weniger problematisch sind die häufig zugesetzten Additive. (391)

Trotz der Verwendung spezieller Schmierstoffe für die Lebensmittelindustrie und strenger Richtlinien zur Begrenzung des Kontaminationsrisikos, gibt es immer wieder Bedenken hinsichtlich der Verunreinigung von Lebensmitteln mit Mineralölbestandteilen aus Schmierstoffen. Gemäß Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) vom 15.8.1974 BGB1 sind Schmierstoffe als “Bedarfsgegenstände” definiert. Nach dem Gesetz ist es nicht erlaubt, diese Stoffe so zu verwenden, dass von ihnen Partikel auf Lebensmittel oder deren Oberflächen gelangen; ausgenommen “gesundheitlich geruchliche, geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind”. Die EG-Richtlinie 89/329 verpflichtet Maschinenhersteller der Lebensmittelindustrie dazu, ihre Maschinen so zu produzieren, dass Schmiermittel nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können. Ein unbeabsichtigter Kontakt kann jedoch trotz strenger Richtlinien kaum vollständig ausgeschlossen werden. Daher gelten besondere Reinheitsanforderungen für Schmierstoffe, welche mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können.

Früher war der Einsatz von sogenannten weißen Ölen (Kohlenwasserstoffölen) als auch Paraffinölen zur kontrollierten Verwendung in der Lebensmittelindustrie in allen Ländern erlaubt. Heute müssen Schmierstoffe für die lebensmittelverarbeitende Industrie, oft H1-Schmierstoffe genannt, besonderen Anforderungen genügen: Sie besitzen z. B. einen besonders hohen Anteil an gesättigten Molekülen, welche weniger reaktionsfreudig sind als ungesättigte Moleküle und daher zu weniger unbeabsichtigten, unerwünschten Nebenprodukten führen. Zusätzlich werden ungesättigte aromatische Verbindungen, welche sich vielfach als kanzerogen erwiesen haben, aufwendig abgetrennt oder durch Aufspaltung verändert. Ist der Kontakt mit Lebensmitteln unvermeidbar, dürfen aromatische Verbindungen nur in Spuren enthalten sein und 1 ppm bei Silikonölen und 10 ppm bei allen anderen Grundölen nicht überschreiten. (392)

Die Kategorie H1 ist eine von drei Schmiermittel-Kategorien:

  • H1 Schmiermittel – Lebensmitteltaugliche Schmiermittel für Maschinen, bei denen ein großes Risiko besteht, dass das Schmiermittel in Kontakt mit dem Lebensmittel oder dem Arzneimittel kommt. Es muss Inhaltsstoffe enthalten, die unter 21 CFR Teil 178:3570 aufgelistet sind.
  • H2 Schmiermittel – Diese Schmiermittel werden für Maschinenteile verwendet, die nicht direkt dem Produkt ausgesetzt sind. Diese Schmiermittel dürfen keine Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Cadmium enthalten.
  • H3 Schmiermittel – Essbare und lösliche Schmiermittel, die üblicherweise in Transport-Equipment verwendet werden.

Die NSF (National Sanitation Foundation), eine US-amerikanische Institution, die sich für die Klassifizierung und Zulassung von Schmierstoffen in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelproduktion verantwortlich zeigt, schreibt vor, dass ein H1-Schmierstoff nur bestimmte Grundöle enthalten darf. Dazu zählen u. a. medizinische Weißöle oder synthetische Öle wie Polyalphaolefine (PAO), Silikonöle und Polyalkylenglykole. Strenge Vorschriften wie die Norm CFR 178.3620 der amerikanischen Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA sind zu erfüllen. H1-Schmierstoffe müssen von unabhängigen Gremien wie z. B. der NSF International überprüft sowie mit einer eindeutigen Registrierungsnummer ausgezeichnet und etikettiert werden. Der Einsatz von Schmierstoffen mit NSF-H1 Zertifizierung gehört in der Lebensmittelindustrie schon lange zum Pflichtprogramm. (393)

Additive werden in Schmierstoffen für die Nahrungsmittelindustrie nicht nur zur Verbesserung der technischen Eigenschaften eingesetzt, sondern auch um mikrobielle Verunreinigungen des Endproduktes zu vermeiden. Aus der Fachliteratur ist bekannt, dass sich Mikroorganismen in Schmierstoffen vermehren können, da die Fette potenzielle Nährböden darstellen, in die sie eindringen können. Zahlreiche Mikroorganismen sind in der Lage, einzelne Inhaltsstoffe der Schmierstoffe zu verstoffwechseln. Es kommt zu Abbauprozessen, die dann als Folge eine Auswirkung auf die Schmierstoffleistung haben und zu frühzeitigen Lagerausfällen führen können. Die Gefahr einer mikrobiellen Kontamination der Produktionsumgebung in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie ist speziell bei grampositiven und gramnegativen Krankheitserregern relevant, wie z. B. für Bakterienstämme wie Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus, Legionella pneumophilia und Fusarium oxy­sporum. Ein gelegentlicher, technisch unvermeidbarer Kontakt eines Lebensmittels mit Fett, das solche Krankheitserreger enthält, kann komplette Produktionschargen kontaminieren, woraus ein hohes Gesundheitsrisiko für den Verbraucher entstehen kann.

Bei geschmierten Lagern ist eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfizierung zur Prävention von Verunreinigungen praktisch nicht durchgehend möglich, weshalb wiederum antimikrobielle Additive eingesetzt werden. Diese Schmierstoffe sind sogenannte „bio-treated” Produkte und laut EU-Verordnung (EU) No 528/2012 per Definition keine Biozidprodukte. (392)

In Deutschland verpflichtet die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 8.2.1998 Auflage 1 Lebensmittelproduzenten, einzelne Produktionsschritte zu analysieren und ein präventives HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) System zur Gefahrenerkennung zu installieren. So kann die Produktsicherheit erhöht werden. Auf das Thema Schmiermittel wird hier allerdings lediglich indirekt eingegangen. Hinsichtlich der einzelnen synthetischen Komponenten und der enthaltenen Additive liegen keine exakten gesetzlichen Vorschriften vor, so wie es z. B. bei Kunststoffen üblich ist. Es wird jedoch angestrebt, auch hier ähnliche Richtlinien zu erlassen.

Schmiermittel in der pharmazeutischen Industrie

Im Deutschen Arzneimittelbuch (DAB) sind Reinheitsanforderungen an Schmiermittel für medizinische Weißöle und Vaseline festgelegt. Schmiermittel für pharmazeutische Maschinen werden grundsätzlich aus natürlichen, organischen Ölen hergestellt, da synthetische Öle zu einer Reaktion mit den Produkten führen können und daher nicht zugelassen sind. Einige Maschinen, die üblicherweise in der Pharmaindustrie eingesetzt werden, haben rotierende Teile, die eine regelmäßige Schmierung benötigen. Beispiele für solche Maschinen sind Kolloidmühlen, Beschichtungsmaschinen, Tablettenpressen, Verpackungsmaschinen sowie schnelle Mischer und Granulierer.

Ein oftmals auftretendes Problem betrifft das Auslaufen von Schmiermitteln. So kann es versehentlich zu einer Kontamination mit dem Produkt kommen. Ein weiteres Problem kann eine sterile Umgebung sein, in der das Schmiermittel eine Quelle mikrobieller Kontamination sein kann. Gelangen Schmiermittel dann in das Produkt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Qualität und auch die Effektivität des Endproduktes beeinträchtigt sind. Um zu verhindern, dass es zu Einbußen pharmazeutischer Produkte kommt, müssen die Schmiermittel regulatorischen Richtlinien entsprechen. Das bedeutet, dass nur lebensmitteltaugliche Schmiermittel zugelassen sind und dass die Schmiermittel die ISO 21469 Zertifizierung aufweisen müssen. Die Produkte aller Hersteller müssen zudem die National Sanitation Foundation (NSF) H1 Registrierung bestehen.

Für eine Übersicht der durch maschinelle Prozesse eingetragene Kontaminanten siehe Kapitel 14.

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