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7.1.2 Tropanalkaloide

Tropanalkaloide sind ebenfalls natürliche Pflanzeninhaltsstoffe, die vor allem in Nachtschattengewächsen wie z. B. dem Bilsenkraut, dem Stechapfel und der Tollkirsche vorkommen. Bisher konnten mehr als 200 unterschiedliche Tropanalkaloide identifiziert werden. Die wichtigsten sind Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin. Vergiftungsfälle sind vor allem durch kontaminiertes Getreide bekannt. Hierbei handelt es sich meist um Verunreinigungen mit Stechapfelsamen, da diese Pflanze auch auf Getreidefeldern wächst. Durch maschinelle Ernteverfahren werden die tropanalkaloidhaltigen Samen des Stechapfels mitgeerntet. Es gibt zwar Verfahren, um Fremdsamen auszusieben, jedoch gelingt dies nicht immer. Die beste Vorsorge ist auch hier Beikräuter gar nicht erst mitzuernten, beziehungsweise von vornherein die Ansiedlung der Pflanzen zu vermeiden. (239)

Je nach Menge der aufgenommenen Tropanalkaloide treten circa 5 bis 30 Minuten nach der Zufuhr unterschiedlich starke Vergiftungssymptome auf. (240) Dies sind vor allem Trockenheit von Schleimhäuten (verminderter Speichelfluss, Mundtrockenheit), Hauttrockenheit und Hautröte, eventuell Pupillenerweiterung. In höheren Mengen können Benommenheit, Sehstörungen, Herzklopfen, Desorientierung und Halluzinationen hinzukommen. Die Symptome gehen in der Regel innerhalb von 24 Stunden wieder zurück.

Einige Vergiftungsfälle von mit Stechapfelsamen kontaminierten Buchweizen- und Hirseprodukten sind aus Slowenien und Österreich bekannt und Lebensmittelanalysen aus den Jahren 2015/16 wiesen die Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin (Summengehalt) insbesondere für Getreide und Getreideprodukte, Kräutertees sowie für einige Hülsenfrüchte nach. (240) Demnach waren vor allem trockene Kräuterteemischungen (im Mittel 13,4 µg/kg und max. 428,5 µg/kg) und in geringerem Ausmaß auch Produkte aus Buchweizen, Hirse und Mais betroffen. In circa 60 % der Teeprodukte konnten Tropanalkaloide nachgewiesen werden.

Höchstgehalte für die Summe der Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin wurden für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder im September 2021 mit je 1,0 µg/kg festgelegt. Ein Jahr später folgten dann generelle Grenzwerte, die nicht mehr nur auf Säuglinge und Kleinkinder bezogen waren. (241) Je nach Getreideart darf die Summe an Atropin und Scopolamin 5 bis 15 µg/kg nicht mehr überschreiten. Zum Vergleich: Bei den beobachteten Vergiftungsfällen waren Gehalte im Milligrammbereich (bis zu 38 mg/kg) gemessen worden. Seit 2022 wurden außerdem Grenzwerte für Kräutertees festgelegt: 25 µg/kg für getrocknete Tees – mit Ausnahme von Anissamen (50 µg/kg) – und 0,20 µg/kg für flüssige Kräutertees.

Im Gegensatz zu den oben genannten Untersuchungen wurden in den von uns durchgeführten Laboruntersuchungen keine Tropanalkaloide in Tees gefunden; in anderen ausgesuchten pflanzlichen Produkten konnten nur Spuren nachgewiesen werden (ca. 25 % der ausgewählten Produkte).

Für mehr Informationen zu anderen toxischen Pflanzenstoffen siehe Kapitel 7.

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