23.1.2 Polyethylenglycol (PEG)
Polyethylenglycol (PEG) ist ein Emulgator, also eine Substanz, die zur Herstellung von Wasser-Öl-Gemischen verwendet wird, da sich sonst Wasser und Öl voneinander trennen würden. Schlecht wasserlösliche Substanzen können daher mit PEG einfacher verarbeitet werden. Eingesetzt wird es vor allem in der Medizin und Kosmetik zur Herstellung von Kapseln und Tabletten, Salben oder Zahnpasta und in größeren Mengen zur Darmreinigung (Macrogol).
Bei intravenösen Wirkstoffen – vor allem Proteinen und Peptiden – führt eine Verknüpfung mit PEG zu einer verlängerten Eliminationszeit, das heißt, die “vergrößerten” Moleküle werden von der Niere nicht so schnell ausgeschieden und wirken so länger im Körper. (650)
Neben dem Polyethylenglycol selbst, welches sich hinter der E-Nummer 1521 verbirgt, findet man weitere PEG enthaltende Substanzen hinter den Nummern E431 (ein PEG-Stearat) und den Sorbitabkömmlingen E432-436 (PEG-Sorbitanester.) (650) E433 (Polysorbat-80) ist in vielen Backmischungen oder E435 (Polysorbat-60) in Eiscreme zu finden.
PEG wird als nicht toxisch betrachtet. Dennoch sind die Polysorbate in ihrer Anwendung auf bestimmte Lebensmittelgruppen beschränkt und Höchstmengen bis maximal 10 g/kg festgelegt. In Studien wurden sowohl bei oraler als auch intravenöser Aufnahme “außergewöhnlich niedrige Toxizitätswerte […] im Hinblick auf Embryotoxizität und Hautverträglichkeit” festgestellt. (650)
Kritisch zu betrachten ist PEG dennoch deshalb, weil es die Barrierefunktion der Haut und des Darmes beeinträchtigt. Dadurch können auch unerwünschte Stoffe nicht-selektiv eindringen. In die Kritik geraten ist PEG unter anderem auch, weil es die sogenannte Mallorca-Akne bei der Verwendung von Sonnencremes auslösen kann. In Studien wurden nennenswerte Hautreaktionen nur bei vorgeschädigter Haut beobachtet. Eine gute Übersicht über vorhandene Studien bieten die Publikationen von Jang et al. (2015) und Fruijtier-Pölloth (2005). (651,652) Hier wird auch auf Verunreinigungen im Produkt eingegangen, die zum einen aus dem Herstellungsprozess resultieren oder zum anderen durch die verwendeten Ausgangsstoffe bedingt sein können. In Tierversuchen wurde Ethylenoxid, welches als Ausgangsstoff zur Herstellung von PEG benötigt wird, als kanzerogen und genotoxisch (erbgutverändernd) beurteilt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass das bei Raumtemperatur gasförmige Ethylenoxid rückstandsfrei umgesetzt wird. Für Verunreinigungen gelten strenge Grenzwerte:
- 1,4-Dioxan: 10 mg/kg,
- Ethylenglycol und Diethylenglycol: insgesamt 3 g/kg,
- Ethylenoxid: 1 mg/kg. (650)
Des Weiteren können Pestizide oder Schwermetalle als Verunreinigungen vorhanden sein. (651)
Die WHO gibt eine Tagesdosis von 10 mg/kg Körpergewicht für PEG vor. Die Hersteller sind zwar verpflichtet, PEG als Inhaltsstoff anzugeben, was sich allerdings nicht auf in Kapselhüllen verarbeitetes PEG als Hilfsstoff bezieht. Wir verwenden grundsätzlich keine Kapselhüllen, die PEG enthalten, da wir insbesondere die Eigenschaft von PEG, die Darmbarriere durchgängiger zu machen, als nicht ausreichend geklärt ansehen und es für potenziell gesundheitsschädigend halten. Bezüglich PEG in Nahrungsergänzungsmitteln siehe auch Kapitel 19.1.1.
Für eine Übersicht zu Hilfsstoffen in Kapselhüllen siehe Kapitel 23.