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Hinweisgeber

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, wodurch Unternehmen verpflichtet sind, eine Meldestelle für die Meldung von Missständen einzurichten. Wir haben daher ebenfalls ein solches Hinweisgebersystem eingerichtet.

Das HinSchG enthält eine abschließende Liste, welche Verstöße dem Anwendungsbereich unterfallen und damit der Meldung und Offenlegung unterliegen. Hinweisgeber genießen den Schutz des HinSchG u.a. bei Meldung folgender Verstöße:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewährt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, beispielsweise
    • Gesundheitsschutz,
    • Arbeitsschutz,
    • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • sonstige Verstöße gegen nationale Gesetze sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, beispielsweise
    • Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes,
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
    • Datenschutz,
    • Produktsicherheit,
    • Umweltschutz,
    • Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten,
    • Sicherheit der Informationstechnik,
    • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Sofern Sie als Hinweisgeber einen Hinweis melden wollen, erreichen Sie unsere interne Meldestelle wie folgt: 
Telefonnummer mit Anrufbeantworter:  0151/19461497
E-mail: sundaynaturalproducts@hinweis.hb-ecommerce.eu

Für Produkt- und Bestellanfragen nutzen Sie bitte unseren Kundenservice. Sie können unseren Kundenservice über das Kontaktformular von erreichen: Kontaktiere Uns Telefax: +49 (0)30 2574 2918 (keine Bestellannahme)

Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.

Der Missbrauch des Hinweisgebersystems zur Abgabe wissentlich falscher Meldungen kann zu straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

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